Neue Beitragsstruktur ab 01.01.2018
Um als Verein weiterhin Zuschüsse vom Sportbund Rheinland zu erhalten, ist eine Erhebung der Mindestmitgliedsbeiträge ab 2018 in dem vom Sportbund Rheinland vorgeschriebenen Umfang notwendig. Die Beitragserhöhung wurde in der Jahreshauptversammlung des SV Wolsfeld am 7. April 2017 einstimmig beschlossen.
Folgende Jahresbeiträge werden ab dem Jahr 2018 erhoben: